Martin Shkreli verklagt RZA mit Gegenklage wegen „Once Upon a Time in Shaolin“
Der Rechtsstreit um das einzigartige Wu-Tang-Clan-Album spitzt sich zu: Shkreli beansprucht nun die Urheberrechte für sich.
Zusammenfassung
- Martin Shkreli hat eine Bundesklage gegen RZA und Produzent Cilvaringz eingereicht – es geht um die Eigentumsrechte an dem einzigartigen Wu-Tang-Clan-Album.
- Der in Verruf geratene Pharma-Manager behauptet, dass sein Kauf aus dem Jahr 2015 einen 50-prozentigen Anteil an den Urheberrechten des Albums umfasst habe – ein Anteil, der von der Vermögenseinziehung nicht betroffen gewesen sei.
- Shkreli argumentiert, der jüngste Verkauf von Rechten an PleasrDAO stelle einen unzulässigen Doppelverkauf dar, und fordert ein Feststellungsurteil des Gerichts.
Martin Shkreli und Wu-Tang-Clan-Mastermind RZA stecken in einem neuen Rechtsstreit um das legendäreOnce Upon a Time in Shaolin-Album. In einer diese Woche eingesehenen Eingabe bei einem Bundesgericht hat Shkreli offiziell Gegenklage gegen den Hip-Hop-Pionier von Staten Island eingereicht – wegen angeblicher Vertragsverletzung in Bezug auf das geistige Eigentum an der seltensten Schallplatte der Welt. Der Schritt folgt auf jahrelange Kontroversen um das Einzelstück-Projekt, das ursprünglich für 2 Millionen USD an Shkreli verkauft und später von der US-Regierung beschlagnahmt wurde.
Laut der 35-seitigen Klageschrift behauptet Shkreli, sein Kauf des Albums im Jahr 2015 sei in physische und immaterielle Vermögenswerte „aufgespalten“ worden. Während das physische Doppel-CD-Set samt silberner Nickelbox 2018 zur Begleichung eines Urteils über 7,4 Millionen USD an das Department of Justice fiel, will Shkreli seinen 50-prozentigen Anteil an den Urheberrechten des Albums nie aufgegeben haben. Außerdem behauptet er, dass die verbleibenden 50 Prozent der Rechte im Jahr 2103 auf ihn hätten übergehen sollen.
Die Klage beschreibt ein Szenario eines „Doppelverkaufs“, bei dem RZA und Co-Produzent Cilvaringz dieselben Rechte 2024 angeblich für 750.000 USD an das digitale Kunstkollektiv PleasrDAO weiterverkauft haben. PleasrDAO, das das physische Album 2021 für 4 Millionen USD von der Regierung erworben hatte, hatte Shkreli zuvor bereits verklagt, weil er angeblich digitale Kopien der Musik zurückbehalten und gestreamt haben soll. Shkreli fordert das Gericht nun auf, sein Eigentum zu bestätigen und festzustellen, dass das Werk nicht als Geschäftsgeheimnis einzustufen ist – was den Weg für eine weitere Verbreitung der streng gehüteten Aufnahmen ebnen könnte.



















