US-Bundesgericht weist Drakes Verleumdungsklage gegen UMG wegen Kendrick Lamars „Not Like Us“ ab
Drakes Team kündigt Berufung gegen das heutige Urteil an.
Zusammenfassung
- Drakes Verleumdungsklage gegen UMG wegen Kendrick Lamars „Not Like Us“ wurde von einem US-Bundesgericht abgewiesen.
- Das Gericht entschied, dass die Lyrics des Songs im Kontext eines Rap-Battles nicht als Tatsachen zu werten sind.
- Drakes Team plant, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, während UMG die Klage als „Affront gegen alle Künstlerinnen und Künstler“ bezeichnete.
Drakes Verleumdungsklage gegen Universal Music Group (UMG) wegen Kendrick Lamars Diss-Track „Not Like Us“ ist von einem US-Bundesgericht abgewiesen worden.
Laut THR, erklärte US-Bundesbezirksrichterin Jeannette Vargas, dass der Kontext des Rap-Battles erforderlich sei, damit Hörerinnen und Hörer die Lyrics von „Not Like Us“ vollständig einordnen. „Der durchschnittliche Hörer geht nicht davon aus, dass ein Diss-Track das Ergebnis einer sorgfältigen oder neutralen Untersuchung ist, die der Öffentlichkeit faktengeprüfte, verifizierbare Inhalte vermittelt“, schrieb Vargas. Das Gericht stellte ferner fest, dass Tonfall und Sprache des Songs es nicht zulassen, seine Aussagen als Tatsachen zu verstehen.
Darüber hinaus widersprach das Gericht Drakes Auffassung, Dots Zeile „Rabbit hole is still deep, I can go further, I promise“ deute darauf hin, dass er Beweise habe, die seine Pädophilie-Vorwürfe gegen Drake stützen. „Es ist keineswegs klar, dass dies eine naheliegende Lesart dieser Zeile ist“, entgegnete Vargas. „Selbst wenn diese Passage für eine solche Interpretation für sich genommen empfänglich wäre, könnte sie angesichts des Gesamtkontexts kein vernünftiger Hörer so verstehen.“
„Von Beginn an war diese Klage ein Affront gegen alle Künstlerinnen und Künstler und ihre kreative Ausdrucksfreiheit und hätte niemals das Licht der Öffentlichkeit erblicken dürfen“, sagte ein UMG-Vertreter in einer Stellungnahme. „Wir begrüßen die Abweisung durch das Gericht und freuen uns darauf, weiterhin erfolgreich Drakes Musik zu vermarkten und in seine Karriere zu investieren.“
„Wir beabsichtigen, gegen die heutige Entscheidung Berufung einzulegen“, erklärte Drakes Team in einer Stellungnahme, „und sehen der Prüfung durch das Berufungsgericht entgegen.“
Drake warf UMG aufgrund der Veröffentlichung und Vermarktung von „Not Like Us“ Verleumdung vor; der Song enthielt eine Zeile, in der er als „Certified Lover Boy, certified pedophile“ bezeichnet wurde. Er behauptete, UMG habe „Profitgier über die Sicherheit und das Wohlergehen seiner Künstlerinnen und Künstler“ gestellt, indem das Unternehmen Lamar erlaubte, den Track zu veröffentlichen, obwohl dem Unternehmen bekannt war, dass die im Song enthaltenen „hetzerischen und schockierenden Anschuldigungen“ falsch waren.

















