Oberster Gerichtshof der USA weist Vetements‑Berufung gegen Ablehnung der Bundesmarke ab
Die bisherigen Urteile bleiben bestehen.
Zusammenfassung
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Der Oberste Gerichtshof der USA hat es offiziell abgelehnt, die Berufung von Vetements anzunehmen, und damit die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt, die der Marke die bundesweite Eintragung ihres Namens als Marke verweigern.
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Nach der „doctrine of foreign equivalents“ stufte das Gericht die Marke als generisch oder lediglich beschreibend ein, weil „vetements“ direkt mit dem englischen Wort für „clothing“ übersetzt wird.
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Diese Entscheidung festigt einen strengen Rechtsstandard für internationale Labels und bestätigt, dass Marken mit fremdsprachigen Namen in den USA keinen Markenschutz erlangen können, wenn ihr Name die wörtliche Bezeichnung des Produkts ist, das sie verkaufen.
Der hochbrisante Rechtsstreit um das Branding der Vetements Group AG ist in den Vereinigten Staaten endgültig entschieden. Am 12. Januar 2026 lehnte der Oberste Gerichtshof der USA es ab, die Berufung des Luxuslabels anzuhören, und bestätigte damit faktisch frühere Entscheidungen, die der Marke bundesweiten Markenschutz für ihren Namen verweigern. Dieses Urteil stärkt die „doctrine of foreign equivalents“, ein rechtliches Konzept, das fremdsprachige Begriffe im Anmeldeverfahren nach ihrer direkten englischen Übersetzung beurteilt.
Im Kern drehte sich der Streit darum, dass „vetements“ die wörtliche französische Übersetzung für „clothing“ ist. Nach US-Markenrecht kann ein Begriff, der für die angebotenen Waren generisch oder bloß beschreibend ist – etwa wenn eine Modemarke schlicht „Clothing“ heißt – nicht als Marke monopolisiert werden. Zwar argumentierte das Modehaus, dass die große Mehrheit der US-Kundschaft das Wort als eigenständigen Markennamen und nicht als wörtliche Produktbeschreibung wahrnehme, doch das U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) und die Vorinstanzen sahen das anders. Sie hielten daran fest, dass eine Eintragung andere Wettbewerber unzulässig daran hindern würde, einen allgemein beschreibenden Begriff zu verwenden.
Die Weigerung des Obersten Gerichtshofs der USA, einzugreifen, markiert eine erhebliche Hürde für internationale Brands, die mit fremdsprachigen Namen in den US-Markt eintreten wollen. Das Urteil stellt klar, dass sprachliche Unvertrautheit die markenrechtliche Prüfung nicht aushebelt: Wenn ein Name direkt das Produkt bezeichnet, bleibt die Eintragung ein steiniger Weg. Für Vetements bedeutet das, dass das Label in den USA weiterhin ohne den speziellen Rechtsschutz einer bundesweiten Markeneintragung für seine Hauptmarke agieren muss.



















