Markenstreit: Chrome Hearts verklagt Neil Young wegen Bandnamen
Grund ist eine angebliche Markenrechtsverletzung durch den Namen seiner neuen Begleitband „The Chrome Hearts“.
Zusammenfassung
- Die Luxusmarke Chrome Hearts verklagt Neil Young.
- Im Zentrum der Klage steht der Name seiner neuen Begleitband „The Chrome Hearts“.
- Chrome Hearts befürchtet eine Verwechslungsgefahr bei Verbraucher*innen, vor allem durch den Verkauf von Band-Merch.
Eine unerwartete juristische Auseinandersetzung bahnt sich an: Das Luxuslabel Chrome Hearts hat wegen Markenrechtsverletzung Klage gegen Rocklegende Neil Young eingereicht. Stein des Anstoßes ist der Name von Youngs neuer Begleitband „Neil Young and The Chrome Hearts“, den das Modehaus als „zum Verwechseln ähnlich“ einstuft – angeblich kam es bereits zu Irritationen bei Konsument*innen.
In der beim Bundesgericht in Kalifornien eingereichten Klage heißt es, die Nutzung des Namens und der Verkauf von Merch könnten Fans und Kund*innen glauben machen, zwischen den beiden Parteien bestehe eine Kooperation. Chrome Hearts ist bereits seit 1988 unter diesem Namen aktiv, während Young den Bandnamen einer Textzeile seines 1976 erschienenen Songs „Long May You Run“ entlehnt hat. Laut den Anwält*innen des Labels hält Chrome Hearts seit 1991 die Wortmarke CHROME HEARTS® sowie kombinierte Bild-Wort-Marken mit dem CHROME-HEARTS-Schriftzug und entsprechenden Designelementen.
Zwar dürfen laut Markenrecht unterschiedliche Branchen denselben Namen verwenden, hier jedoch steht der Verkauf von Merch im Fokus. Die Klageschrift führt aus: „Die Verwechslungsgefahr ist nicht nur hypothetisch. Einige Anbieter von Bekleidung sind offenbar bereits irrtümlich davon ausgegangen, dass eine Verbindung zwischen NYTCH und Chrome Hearts besteht, und bewerben diese angebliche Kooperation aktiv. So haben manche Händler begonnen, T-Shirts zu verkaufen, die Mr. Youngs Namen zusammen mit dem ikonischen CHROME-HEARTS®-Schriftzug zeigen.“ Das für edlen Schmuck und Ready-to-wear bekannte Luxuslabel fordert eine einstweilige Verfügung gegen die Nutzung des Namens sowie nicht näher bezifferte Schadensersatzansprüche. Chrome Hearts habe den Künstler und sein Team bereits im Juli auf die mutmaßliche Markenrechtsverletzung hingewiesen – dennoch touren sie weiter unter dem Namen und verkaufen Merchandise. Der Fall bringt Popkultur, geistiges Eigentum und Rock’n’Roll-Historie vor Gericht zusammen.



















