Ryder Ripps, Jeremy Cahen und Yuga Labs einigen sich im Rechtsstreit um Bored Ape Yacht Club
Der Markenrechtsstreit rund um Bored Ape Yacht Club, der 2022 begann, ist beigelegt.
Zusammenfassung
- Die Künstler Ryder Ripps und Jeremy Cahen haben einen Vergleich mit Yuga Labs abgeschlossen und damit einen jahrelangen Rechtsstreit um die Marke „Bored Ape Yacht Club“ beendet.
- Die Vereinbarung verpflichtet die Beklagten, sämtliche RR/BAYC-Smart-Contracts, Domains und Social-Media-Accounts an die NFT-Schöpferin Yuga Labs abzutreten.
- Der Vergleich folgt auf eine Entscheidung eines Berufungsgerichts, das zuvor ein Urteil über 9 Millionen US‑Dollar aufgehoben und eine Geschworenenverhandlung zur Klärung des Streits angeordnet hatte.
Der Konzeptkünstler Ryder Ripps und sein Partner Jeremy Cahen haben offiziell einen endgültigen Vergleich mit Yuga Labs erzielt – jenem Powerhouse hinter der kulturell allgegenwärtigen NFT-Kollektion Bored Ape Yacht Club (BAYC). Diese Einigung setzt einem vielbeachteten Markenrechtsstreit der 2022 erstmals entflammte. In dieser Phase brachte das kreative Duo die RR/BAYC-Kollektion heraus – ein alternatives Projekt, das bewusst mit identischen digitalen Motiven wie die ursprünglichen Bored-Ape-Non-Fungible-Tokens arbeitete. Ripps und Cahen argumentierten vehement, ihr kontroverses Projekt sei ein satirisches Werk konzeptueller Kunst und damit ausdrücklich durch den First Amendment der US-Verfassung geschützt. Ein Bundesbezirksgericht entschied jedoch zunächst zugunsten der ursprünglichen Schöpfer und befand, dass die spiegelbildlichen Werke tatsächlich zu erheblicher Verwirrung der Verbraucher im digitalen Markt führten.
Unter den strengen Bedingungen der nun endgültig geschlossenen Vergleichsvereinbarung, ist es Ripps und Cahen dauerhaft untersagt, künftig BAYC-Marken oder zugehörige Bildwelten zu nutzen. Das rechtsverbindliche Dokument setzt den Beklagten eine straffe Frist, um das Ökosystem aufzuräumen: Innerhalb von zehn Tagen nach Erlass der endgültigen Anordnung müssen die Künstler sämtliche zugehörigen Smart-Contracts, die betroffenen Website-Domains sowie alle verbliebenen NFTs, die direkt mit dem RR/BAYC-Projekt verknüpft sind, an die Kläger übertragen, damit diese endgültig vernichtet werden können. Diese weitreichende Anordnung tilgt das Derivat-Projekt praktisch vollständig aus der Blockchain und festigt erneut die Dominanz von Yuga Labs über die umstrittenen digitalen Vermögenswerte.
Dieses endgültige Fazit folgt auf eine wahre Achterbahnfahrt gerichtlicher Entscheidungen rund um den Web3-Kosmos. Ein früheres Urteil aus dem Jahr 2024 hatte die Konzeptkünstler zunächst dazu verurteilt, knapp 9 Millionen US‑Dollar an gesetzlichen Schadensersatz und Anwaltskosten zu zahlen; diese Entscheidung wurde in der Berufung jedoch teilweise wieder aufgehoben. Dieser Wendepunkt ebnete Yuga Labs und den Beklagten den Weg zu der nun ausgehandelten Einigung – und ersparte beiden Seiten einen langwierigen Geschworenenprozess. Sowohl Rechtsexpert:innen als auch Blockchain-Builder:innen sehen in diesem komplexen Konflikt ein wegweisendes Präzedenzurteil für die zeitgemäße Anwendung des klassischen geistigen Eigentumsrechts auf dezentralisierte digitale Vermögenswerte – mit klaren Leitplanken für künstlerische Freiheit und Urheberrechtsschutz in dezentralen Medien.





















