Outkast legt Markenrechts-Streit mit EDM-Duo ATLiens bei
Die Hip-Hop-Legenden aus Atlanta haben sich im Rechtsstreit um den Titel ihres 1996er-Albums auf einen Vergleich geeinigt und den Markenkonflikt beigelegt.
Zusammenfassung
- Outkast hat seine Markenrechtsklage gegen das in Atlanta ansässige EDM-Duo ATLiens nun offiziell beigelegt.
- Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand der Name der Electronic-Gruppe, von dem Outkast geltend machte, er verletze ihr geistiges Eigentum.
- Ein Bundesrichter wies die Klage im Februar nach einer nicht offengelegten Vergleichsvereinbarung ab.
Die Hip-Hop-Pioniere Outkast aus Atlanta haben ihre Klage wegen Markenrechtsverletzung gegen das Electronic-Dance-Music-Duo ATLiens beigelegt. Der Vergleich beendet eine juristische Auseinandersetzung, die im August 2024 begann und sich um die Eigentumsrechte und die kulturelle Strahlkraft des Begriffs „ATLiens“ drehte – ein Titel, der untrennbar mit Outkasts wegweisendem zweiten Album von 1996 verbunden ist.
Die Klage, die ursprünglich von Outkasts Holdinggesellschaft High Schoolers LLC eingereicht wurde, machte geltend, der Name des EDM-Duos sorge für erhebliche Verwechslungsgefahr beim Publikum und profitiere unzulässig vom Renommee des Hip-Hop-Erbes der Gruppe. Outkast argumentierten, sie hätten den Begriff geprägt (ein Kofferwort aus „Atlanta“ und „Aliens“) und dass er vor ihrer Verwendung nicht im kulturellen Sprachgebrauch existierte. Zudem wurde in der Klageschrift behauptet, der Einsatz von Masken durch das Duo und sein Ursprung in Atlanta hätten die Verwirrung noch verstärkt und Fans dazu gebracht zu glauben, der elektronische Act stehe in Verbindung mit Big Boi und André 3000.
Zwar hatte das EDM-Duo den Namen bereits zuvor als Marke eintragen lassen, doch Outkasts Rechtsteam focht dies an und berief sich auf Gewohnheitsrechte, gestützt auf jahrzehntelangen, ununterbrochenen Gebrauch. Laut Gerichtsunterlagen, die beim US District Court for the Northern District of Georgia eingereicht wurden, einigten sich die Parteien Mitte Februar auf einen Vergleichsrahmen. Ein Bundesrichter gab daraufhin am 20. Februar einem Antrag auf Beendigung des Zivilverfahrens statt und wies die Klage mit endgültiger Wirkung ab. Die konkreten Bedingungen der Einigung wurden nicht offengelegt.
Die Einigung zementiert den Schutz von Outkasts geistigem Eigentum, fast 30 Jahre nach der Veröffentlichung ihres Doppelplatin-Albums. Keine der Parteien hat bislang weitere öffentliche Stellungnahmen zu den Details des Vergleichs abgegeben.



















