Drake legt Berufung gegen Abweisung seiner Klage gegen Universal Music Group (UMG) ein
Richterin Vargas hatte die Klage Anfang Oktober abgewiesen.
Zusammenfassung
- Drakes Anwaltsteam hat bei einem New Yorker Gericht eine Notice of Appeal eingereicht und die Abweisung seiner Klage zu Kendrick Lamars „Not Like Us“ angefochten.
- Die Klage wurde von Bezirksrichterin Jeannette Vargas abgewiesen, die befand, die Lyrics seien angesichts des Rap-Battle-Kontexts eine „nicht einklagbare Meinungsäußerung“.
- Drake warf UMG vor, „konzerngetriebene Profitgier“ über die Sicherheit seiner Künstlerinnen und Künstler zu stellen, indem das Label den Diss-Track bewarb, obwohl es wusste, dass die Anschuldigungen falsch waren.
Drake legt gegen die Abweisung seiner Klage gegen Universal Music Group (UMG) Berufung ein; sein Anwaltsteam hat bei einem New Yorker Gericht offiziell eine Notice of Appeal eingereicht. Eine Kopie des Schriftsatzes wurde von Music Business Worldwide.
Drakes berüchtigter Rechtsstreit mit seinem Label wurde am 9. Oktober von Bezirksrichterin Jeannette Vargas abgewiesen. Sie erklärte, der Kontext des Rap-Battles sei entscheidend, um die Lyrics von Kendrick Lamars Diss-Track „Not Like Us“ einzuordnen. Richterin Vargas schrieb: „Durchschnittliche Hörerinnen und Hörer gehen nicht davon aus, dass ein Diss-Track das Produkt einer sorgfältigen oder unparteiischen Untersuchung ist, die der Öffentlichkeit faktengeprüfte, verifizierbare Inhalte liefert.“
Drizzys Klage warf UMG wegen der Veröffentlichung und Bewerbung von „Not Like Us“ von Kendrick Lamar („Dot“) Verleumdung vor. Er behauptete, das Label habe „Profitgier über die Sicherheit und das Wohlergehen seiner Künstlerinnen und Künstler“ gestellt, indem es Lamar erlaubte, den Track zu droppen, obwohl es wusste, dass die im Song enthaltenen „hetzerischen und schockierenden Anschuldigungen“ falsch seien.
Bleibt dran für weitere Infos.



















