Eminem verliert Markenrechtsstreit in Australien gegen Beachwear-Label „Swim Shady“
Der Australian Registrar of Trade Marks entzieht der Rap-Ikone zentrale Merchandising-Schutzrechte in Australien, weil eine ernsthafte, aktive kommerzielle Nutzung der Marke nicht nachgewiesen werden konnte.
Zusammenfassung
Rap-Superstar Eminem hat in Australien einen wegweisenden Markenrechtsstreit gegen das Boutique-Beachwear-Startup Swim Shady aus Sydney verloren.
Entscheidend: Das Gericht hielt fest, dass Eminem die berühmte Bezeichnung „Slim Shady“ in Australien erst im Januar 2025 offiziell zur Eintragung angemeldet hat – einen Monat, nachdem die Beachwear-Marke bereits gelauncht war.
Markenrichter Benjamin Goldsworthy kam zu dem Schluss, dass Eminem keine „tatsächliche Kontrolle“ oder ernsthafte, aktive kommerzielle Nutzung seiner „Shady“-Merchandise-Marken für Bekleidung in Australien nachweisen konnte.
Der echte Slim Shady stand in Australien sprichwörtlich auf der Anklagebank – musste sich am Ende jedoch geschlagen geben. Rap-Ikone Eminem (Marshall Mathers III) hat offiziell eine entscheidende Runde in einem internationalen Markenstreit gegen Swim Shady verloren, ein kleines Beachwear- und Equipment-Label mit Sitz an den Northern Beaches von Sydney. Die Entscheidung, verkündet vom Australian Registrar of Trade Marks, entzieht dem Multi-Platin-Künstler faktisch mehrere zentrale Merchandising-Schutzrechte auf dem gesamten Kontinent.
Der juristische Schlagabtausch begann, als die Unternehmer Jeremy Scott und Elizabeth Afrakoff Swim Shady im Dezember 2024 lancierten – mit hochwertigen Strandsonnenschirmen, Swim-Bags, Handtüchern und Shorts, vertrieben über mehr als 50 Stores im ganzen Land. Um sein geistiges Eigentum zu schützen, legte Eminems Anwaltsteam formell Widerspruch gegen die Markenanmeldung des Start-ups ein und argumentierte, der Name „Swim Shady“ sei „hochgradig verwechslungsfähig ähnlich und rechtlich identisch in Schriftbild und Klang“ mit dem seit Jahrzehnten etablierten Alter Ego des Rappers, Slim Shady. Die Anwälte behaupteten, das Branding sei ein gezielter Versuch, vom globalen Ruf des Künstlers zu profitieren und Konsument:innen in dem Glauben zu lassen, es bestehe eine offizielle Kooperation.
Markenrichter Benjamin Goldsworthy stellte sich jedoch in einem entscheidenden gesetzlich vorgeschriebenen Punkt auf die Seite des australischen Start-ups. Zwar hält Eminem seit 2002 die defensiven australischen Markenrechte an den Begriffen „Shady“ und „Shady Limited“, doch das Register kam zu dem Schluss, dass der Rapper diese Marken im vorgeschriebenen Zeitraum nicht ernsthaft für physische Kleidung, Schuhe, Kopfbedeckungen oder Lederwaren auf dem australischen Markt genutzt hat. Die von Eminems Anwaltsteam eingereichten Belege – darunter Unterlagen zu internationalem Tour-Merchandise und Social-Media-Kennzahlen – wiesen letztlich nur drei einzelne Merchandise-Verkäufe an tatsächliche australische Kund:innen im relevanten Zeitraum nach. Zudem hielt das Gericht fest, dass diese Verkäufe über Eminems Plattenlabel und nicht direkt durch den Künstler abgewickelt wurden, was auf einen Mangel an eigenständiger Markenführung schließen lasse.
Die finanziellen und kommerziellen Folgen des „David-gegen-Goliath“-Urteils greifen schnell. Ab dem 1. August 2026 werden Eminems Markenschutzrechte für „Shady“ in den australischen Klassen für Bekleidung, Schuhe und Gepäck offiziell gelöscht – die exklusiven Namensrechte für Musik, Entertainment und Elektronik behält er jedoch. Zusätzlich zu diesem Verlust im Fashion-Segment wurde der Chartstürmer dazu verurteilt, die kompletten Rechtsverteidigungskosten von Swim Shady zu übernehmen. Eminems Anwaltsteam hat nun bis zum 22. Juli 2026 Zeit, offiziell Berufung einzulegen – ein Schritt, der den Verlauf identischer Parallelklagen beeinflussen dürfte, die Eminem gegen das Beachwear-Label in den Vereinigten Staaten, im Vereinigten Königreich und in Japan angestrengt hat.



















